Tierschutzrichtlinien

Wirksam ab 1. Januar 2025

Richtlinien zum Tierschutz der Marke Alexander Wang

Diese Richtlinie ist ein Ausdruck unserer Verpflichtung zu ethischem Einkauf und Tierschutz.

1. Zulässige Tierhäute

alexanderwang verwendet ausschließlich Tierhäute, die ein Nebenprodukt der Fleischverarbeitungsindustrie sind und nicht ausschließlich für ihre Häute gezüchtet wurden. Dazu gehören:

  • Kuh (Leder + Haupthäute)
  • Schaf (Leder + Haupthäute)
  • Schwein
  • Ziege
  • Hirsch
  • Wasserbüffel

2. Von der Leather Working Group zertifizierte Gerbereien

Alle Tierhäute werden von von der Leather Working Group zertifizierten Gerbereien bezogen.

3. Eingeschränkte Herkunftsländer

alexanderwang bezieht Tierhäute nicht aus den folgenden Ländern:

  • Bangladesch
  • Indien
  • Myanmar
  • Pakistan

4. Verbotene Materialien

Wir haben die Verwendung der unten aufgelisteten Materialien eingestellt und verbieten sie weiterhin:

  • Echtfell – einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Nerz, Fuchs, Luchs, Chinchilla, Hase, Coyote, Astrachan/Karakul-Schaf, Känguru und Marderhund
  • Angora
  • Materialien von fetalen, abgetriebenen oder neugeborenen Tieren
  • Bedrohte Arten, die im Übereinkommen über den Internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten (CITES) aufgeführt sind (siehe www.cites.org für die Artenliste) oder in der Roten Liste der IUCN als Stark bedroht, Gefährdet oder Anfällig (www.redlist.org)

alexanderwang wird weiterhin Produkte verkaufen, die aus synthetischen Materialien wie Kunstfell und traditionellen tierischen Stoffen hergestellt werden, die ethisch bezogen wurden, wie Kaschmir, Mohair, Leder, Daunen, Wolle und Seide.

Personen können Fragen und Bedenken bezüglich dieser Richtlinie an inqueries@alexanderwang.com richten.